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Abwracken

Stichtag für Kauf und Erstzulassung des neuen Fahrzeuges war der 14. Januar 2009.
Laufzeitende war der 31. Dezember 2009.

Nur Personen können den Antrag stellen. Vereine, Gesellschaften oder ähnliche sind hiervon ausgeschlossen

Das alte Fahrzeug muss mindestens 1 Jahr auf den Antragsteller zugelassen sein.
Fahrzeughalter des ALTEN Fahrzeugs und Zulasser des NEUWAGENS müssen also identisch sein.

Das Neufahrzeug muss die Euro-4-Norm erfüllen und zum ersten mal in Deutschland zugelassen werden.

Für Jahreswagen gilt: dieser darf vor dem Kauf längstens
1 Jahr bei einem Händler oder Hersteller zugelassen gewesen sein.

Die Verschrottung des alten Fahrzeugs muss anhand eines Verwertungsnachweis belegt werden. Verschrotten dürfen anerkannte Demontagebetriebe gemäss Altfahrzeugverordnung.
Die Verschrottung muss in dem Zeitfenster vom 14. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 liegen.

Antragsteller kann der Käufer selbst, aber auch ein von dem Käufer beauftragte Händler sein.
Die Prämie gibt es ausschliesslich für Autos der Schadstoffklasse Euro 4 bis Euro 6.
PKW der Schadstoffklasse 2 oder 3 können aber nachgerüstet werden.