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Riester-Sparen für Frauen

Frauen sind heutzutage vermehrt von Altersarmut betroffen. Aus diesem Grund ist die private Altersvorsorge zu einer wichtigen Komponente geworden um künftige Renten-Leistungen zu ergänzen. Im Hinblick auf die Absenkung der Hinterbliebenensicherung und einer Erweiterung der Einbeziehung der eigenen Einkünfte, ist es unumgänglich für eine eigenständige Alterssicherung Sorge zu tragen.

Der Gesetzgeber verlangt von den Versicherungsunternehmen Unisex-Tarife. Dies bedeutet, dass bei gleicher Beitragsleistung Frauen und Männer Anspruch auf die gleiche Monatsrente haben. Da Frauen jedoch eine deutlich höhere Lebenserwartung haben und damit über einen längeren Zeitraum Rente beziehen als Männer, erlangen sie eine bessere Rendite.

Frauen, die die vollen Riester-Zulagen erhalten wollen, müssen vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens zahlen.

Geringverdienerinnen und Mütter mehrerer Kinder profitieren von einer staatlichen Zulagen-Förderung. Als Förderung erhalten Sie eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich und zusätzlich185 Euro jährlich Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten Sie als jährliche Kinderzulage 300 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Zulagenantrag bis spätestens zwei Jahre nach dem Abschluss des Vertrages gestellt wird. Diese Zulagen fließen nicht auf das Girokonto, sondern direkt in den Vertrag und stocken damit die Riester-Rente auf. Es ist ein Sockelbetrag von 60 Euro einzuzahlen,

Auch Frauen, deren Ehepartner einen Riestervertrag abgeschlossen haben, besitzen Anspruch auf die volle staatliche Förderung. In diesem Falle ist es nicht notwendig, dass von den Frauen ein Betrag gezahlt wird.

Sollten sich Frauen längere Zeit in der Arbeitslosigkeit befinden und ALG II beziehen, bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.